Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen. Da die gesetzlichen Vorschriften über Ehe und Scheidung in diesem Fall grundsätzlich nicht gelten, empfiehlt es sich, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen. Insbesondere Regelungen über die finanziellen Beziehungen während und nach der Partnerschaft helfen, das wirtschaftliche Risiko der Trennung zu verringern. Generell gilt es aber, den Abschluss gemeinsamer Verträge, die Bildung gemeinsamen Vermögens und gemeinsame Schulden möglichst weitgehend zu vermeiden.
Durch Vollmachten und andere Rechtsgeschäfte kann Vorsorge für die persönlichen Belange getroffen werden. Die Partner können in diesem Zusammenhang durch Erbvertrag oder Testamente auch die Erbfolge entsprechend ihrer Wünsche regeln.
Eine Adoption ist immer ein Riesen-Schritt. Ob für eine Stieffamilie, oder eine Familie, die bisher kinderlos geblieben ist: Eine Adoption bedeutet so manche Hürde. Das fängt damit an, dass der Annehmende zumeist mindestens 25 Jahre alt sein muss. Dann brauchen Sie noch Einwilligungen, die genau wie der Adoptionsantrag notariell beurkundet werden müssen. Für den Ausspruch der Adoption ist dann das Vormundschaftsgericht zuständig. Mit der Adoption bekommt Ihr "neues" Kind die gleichen Rechte und Pflichten wie ein leibliches. Bei der Adoption eines Volljährigen gibt es allerdings Besonderheiten.
Die Beurkundung eines Adoptionsantrages für einen Minderjährigen samt der Einwilligungen kostet in der Regel nicht mehr als nur rund 40 €. Inklusive Beratung und Entwurf.
Fast jede dritte Ehe scheitert. Immer mehr Eheleute schließen daher vor oder auch während der Ehe einen Ehevertrag, um im Falle einer Scheidung bösen Überraschungen vorzubeugen. Zur Unparteilichkeit verpflichtet, berät der Notar über alle Gestaltungsmöglichkeiten und passt den Ehevertrag den persönlichen und finanziellen Bedürfnissen der Ehegatten an. Da wirtschaftlich sehr weitgehende Regelungen getroffen werden können, ist die notarielle Beurkundung des Ehevertrages vorgeschrieben.
Ist kein notarieller Ehevertrag geschlossen, leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Soll eine vollständige Trennung der Vermögensmassen jedes Ehegatten erreicht werden, kann durch Ehevertrag Gütertrennung vereinbart werden. Oftmals werden die Interessen der Ehegatten durch eine Abänderung des gesetzlichen Güterstandes (modifizierte Zugewinngemeinschaft) besser gewahrt. Nur noch selten wird der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart.
Neben den persönlichen Belastungen, die eine Scheidung mit sich bringt, ist der Gang zum Scheidungsrichter oft lang und teuer. Sind sich die Ehegatten über die wesentlichen Punkte der Scheidung einig, können sie eine notarielle Scheidungsvereinbarung abschließen, die das Gerichtsverfahren verkürzt und Kosten erspart.Daneben können aber auch weitere Fragen abschließend geklärt werden, z.B. die Vermögensverteilung. Vor allem bei Vorhandensein von gemeinsamen Immobilien oder bei gemeinsamen Schulden empfiehlt es sich, eine einverständliche Lösung zu finden. Oft sollen in erbrechtlicher Hinsicht die noch bestehenden gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechte der Eheleute untereinander ausgeschlossen werden. Im Einzelfall können auch Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich getroffen werden.
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