Adoption
Eine Adoption ist immer ein Riesen-Schritt. Ob für eine Stieffamilie, oder eine Familie, die bisher kinderlos geblieben ist: Eine Adoption bedeutet so manche Hürde. Das fängt damit an, dass der Annehmende zumeist mindestens 25 Jahre alt sein muss. Dann brauchen Sie noch Einwilligungen, die genau wie der Adoptionsantrag notariell beurkundet werden müssen. Für den Ausspruch der Adoption ist dann das Vormundschaftsgericht zuständig. Mit der Adoption bekommt Ihr "neues" Kind die gleichen Rechte und Pflichten wie ein leibliches. Bei der Adoption eines Volljährigen gibt es allerdings Besonderheiten.
Die Beurkundung eines Adoptionsantrages für einen Minderjährigen samt der Einwilligungen kostet in der Regel nicht mehr als nur rund 40 €. Inklusive Beratung und Entwurf.
Die Adoption von Volljährigen wird in der Praxis immer wichtiger. Sie dient häufig dazu sicher zu stellen, dass sich im Alter oder im Falle der Pflegebedürftigkeit jemand "um einen kümmert". Auch soll häufig damit die Fortführung des eigenen Betriebes und des eigenen Lebenswerkes sicher gestellt werden. Das Adoptivkind wird nicht zuletzt auch erbschaft- und schenkungsteuerlich wie ein leibliches Kind behandelt.
Die Beurkundung eines Adoptionsantrages für einen Minderjährigen samt der Einwilligungen kostet in der Regel nicht mehr als nur rund 40 €. Inklusive Beratung und Entwurf.
Die Adoption von Volljährigen wird in der Praxis immer wichtiger. Sie dient häufig dazu sicher zu stellen, dass sich im Alter oder im Falle der Pflegebedürftigkeit jemand "um einen kümmert". Auch soll häufig damit die Fortführung des eigenen Betriebes und des eigenen Lebenswerkes sicher gestellt werden. Das Adoptivkind wird nicht zuletzt auch erbschaft- und schenkungsteuerlich wie ein leibliches Kind behandelt.