Beim Bauträgervertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung mit der Besonderheit, dass das mitverkaufte Gebäude - Haus oder Wohnung - zumindest teilweise vom Verkäufer als Bauträger erst noch errichtet werden muss.
Wie die Bauerrichtung zu erfolgen hat, ergibt sich aus der Baubeschreibung und den Plänen. Diese, sowie der Entwurf des Kaufvertrages sind dem Käufer zwei Wochen vor der Beurkundung vom Notar zur Verfügung zu stellen, damit sich der Käufer mit diesen Unterlagen vertraut machen kann.
In einem Bauträgervertrag sollten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen und Sicherheiten des Grundstückskaufvertrages folgende Punkte besonders geregelt werden:
Die Eigentumswohnung ist sowohl eine selbständige Immobilie als auch Teil eines Hauses. Daraus ergeben sich Besonderheiten: Alle Eigentümer von Wohnungen sind Miteigentümer des Grundstückes und von bestimmten Gebäudeteilen (gemeinschaftliches Eigentum).
Jeder Eigentümer hat darüber hinaus das Sondereigentum an einer Wohnung, Kellerabteil oder Tiefgaragenstellplatz. Die genaue Abgrenzung zwischen dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz sowie der notariellen Teilungserklärung, mit der das Wohnungseigentum begründet wurde.
Grundpfandrechte dienen als Sicherheiten für Geldforderungen. Es gibt zwei Arten von Grundpfandrechten, Grundschuld und Hypothek. In der Praxis hat sich die Grundschuld durchgesetzt. Grundpfandrechte müssen im Grundbuch an dem belasteten Grundbesitz eingetragen werden.Sie geben Banken oder anderen Darlehensgebern eine Sicherheit bis zu dem eingetragenen Betrag und den eingetragenen Grundschuldzinsen. Falls eine gesicherte Forderung nicht zurückbezahlt wird, kann das belastete Grundstück versteigert werden.
In der Regel ist in einer Grundpfandrechtsbestellungsurkunde auch ein persönliches Schuldanerkenntnis enthalten. Damit wird die Haftung des gesamten persönlichen Vermögens begründet (also nicht nur die Haftung mit dem verpfändeten Grundbesitz).
Bei dem Kauf von Grundstücken oder anderen Immobilien, z.B. Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten, geht es fast immer um erhebliche wirtschaftliche Werte. Käufer und Verkäufer werden durch den Gesetzgeber dadurch geschützt, dass der Vertrag der notariellen Beurkundung bedarf. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.Den Notar treffen außerdem u.a. Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt. Der Inhalt eines Grundstückskaufvertrages hängt von den Wünschen der Beteiligten und davon ab, was gekauft werden soll, z.B. ein Acker, ein Bauplatz, eine Eigentumswohnung oder ein Ein- oder Mehrfamilienhaus. In jedem Fall sollten folgende Punkte geregelt werden:
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