GmbH und AG
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaften (AG) sind Kapitalgesellschaften. Eine Sonderform ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Charakteristisch für die Kapitalgesellschaft ist, dass für den Gesellschafter und seine Beitragsverpflichtung die Leistung einer grundsätzlich genau begrenzten Kapitalleistung im Vordergrund steht. Vertreten wird die Kapitalgesellschaft durch ihre Geschäftsführer bzw. Vorstände. Dies können Gesellschafter, aber auch fremde Dritte sein.
Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000,-- Euro, das einer Aktiengesellschaft mindestens 50.000,-- Euro. Das Vermögen der Gesellschaft bildet den Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft, denen die einzelnen Gesellschafter grundsätzlich nicht haften.
Das Gesetz sieht zwei unterschiedliche Gründungsverfahren vor, die auch kombiniert werden können: die Bargründung und die Sachgründung. Die Gründung muss notariell beurkundet werden. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann sehr flexibel gestaltet werden. Die Regelungen für eine AG sind enger und sehen strengere Formerfordernisse vor.
Der Notar entwirft den für Sie optimalen Gesellschaftsvertrag. Die Kapitalgesellschaft entsteht erst mit ihrer Eintragung im Handelsregister.
Charakteristisch für die Kapitalgesellschaft ist, dass für den Gesellschafter und seine Beitragsverpflichtung die Leistung einer grundsätzlich genau begrenzten Kapitalleistung im Vordergrund steht. Vertreten wird die Kapitalgesellschaft durch ihre Geschäftsführer bzw. Vorstände. Dies können Gesellschafter, aber auch fremde Dritte sein.
Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000,-- Euro, das einer Aktiengesellschaft mindestens 50.000,-- Euro. Das Vermögen der Gesellschaft bildet den Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft, denen die einzelnen Gesellschafter grundsätzlich nicht haften.
Das Gesetz sieht zwei unterschiedliche Gründungsverfahren vor, die auch kombiniert werden können: die Bargründung und die Sachgründung. Die Gründung muss notariell beurkundet werden. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann sehr flexibel gestaltet werden. Die Regelungen für eine AG sind enger und sehen strengere Formerfordernisse vor.
Der Notar entwirft den für Sie optimalen Gesellschaftsvertrag. Die Kapitalgesellschaft entsteht erst mit ihrer Eintragung im Handelsregister.